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Vereinseinlass und Maßnahmen ab 07.03.2022

Ab Freitag (04.03.2022) wechseln die Hallenbäder wieder nahezu in den Normalbetrieb. Die Kapazitätsgrenzen sowie die 3G-Regel entfallen. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot bleiben weiterhin bestehen und sind von den Gästen selbstverantwortlich einzuhalten.

Durch die veränderten Maßnahmen kann der Einlass der Vereine ab Montag (07.03.2022) wieder über die Rezeption erfolgen.

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