Geplante Wettkämpfe* Saison 2023/2024:

– 03.09 GOLDF., DELPHINE, HAIE – Teutoburger-Waldschwimmfest in GMH (25m) ✔
– 23./24.09 DELPHINE, HAIE – Spezialisten-Cup in Bielefeld (25m) ✔
– 07./08.10 DELPHINE, HAIE – (Q!) Bezirkskurzbahnmeisterschaften in Osnabrück (25m) ✔
– 04./05.11 HAIE – (Q!) Landesmeisterschaften (25m) ✔
– 04.11 GOLDF., DELPHINE, HAIE, ORCAS – Bünder Schwimmfest (25m) ✔
– 18./19.11 DELPHINE – (Q!) Landesjahrgangsmeisterschaften in Goslar (25m) ✔
– 09.12 ALLE – Nikolausschwimmfest in Osnabrück (25m) ✔

– 20.01 (Vereinsauswahl) – DMS Bezirksliga in Delmenhorst (25m) ✔
– 24./25.02 DELPHINE, HAIE – TSG-Meeting in Osnabrück (50m) ✔
– 25.02 GOLDF., DELPHINE, HAIE – Sprintmeeting in Greven (25m) ✔
– 09./10.03 DELPHINE, HAIE – (Q!) Bezirksmeisterschaften (50m) ✔
– 06./07.04 DELPHINE, HAIE – (Q!) Landesmeisterschaften (50m)
– 13./14.04 DELPHINE – (Q!) Landesjahrgangsmeisterschaften (50m)
– 21.04 GOLDF., DELPHINE bis Jg. 2012 – Kükenschwimmfest Steinfurt (25m)
– 05.05 PINGUINE – KIDS-Schwimmfest in Osnabrück (25m)
– 01./02.06 DELPHINE, HAIE – VfL-Cup in Osnabrück (25m/50m)
– 22./23.06 PING., GOLDF., DELP., H., O. – Haselünne (25m)

*im Saisonverlauf können sich Änderungen ergeben.
(Q!) = Start nur mit erfüllten Pflichtzeiten möglich

Liebe Eltern und Aktive,

wir möchten Sie vor einer Teilnahme an Wettkämpfen über einige wichtige Dinge informieren.

Der Deutsche Schwimmverband (DSV) verpflichtet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schwimmwettkämpfen darauf zu achten, dass sie sportgesund sind. Der Nachweis der Sportgesundheit ist jährlich zu erbringen. Weiterhin hat der DSV für alle Schwimmerinnen und Schwimmer, die an Schwimmwettkämpfen teilnehmen wollen, ein Lizenzwesen eingeführt.

Dessen Bestandteile sind:

  • die Registrierung     
  • die Lizenz

Die entsprechenden Texte des Deutschen Schwimmverbandes hierzu haben wir zur Information und Berücksichtigung unten aufgeführt.

Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (AT)

§ 11 Sportgesundheit

  1. Jeder Sportler – sofern erforderlich dessen gesetzlicher Vertreter – ist für die Trainings und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) des Sportlers selber verantwortlich.
  2. Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
  3. Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.

§ 21 Registrierung

  1. Die Registrierung eines Sportlers im Lizenzregister ist die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen.
  2. Bei Registrierung wird für jeden Sportler eine einmalige, lebenslang sportartenübergreifende Identifikationsnummer (ID) vergeben. Die ID ist bei der gültige und Meldung des Sportlers zur Teilnahme an einer Wettkampfveranstaltung, im Wettkampfprotokoll und bei sämtlicher den Sportler betreffenden Korrespondenz mit der Lizenzstelle anzugeben.
  3. Der Antrag auf Registrierung muss vom Sportler und dem Verein, für den er das Startrecht in der betreffenden Sportart besitzt oder ausüben will, gemeinsam gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des vom DSV herausgegebenen Formblattes zu stellen. Für die Richtigkeit der in dem Antrag gemachten Angaben sind der Sportler und Verein gleichermaßen verantwortlich. Eine Registrierung gilt als nicht erfolgt, wenn diese auf falschen Angaben beruht.
  4. Der Antrag muss enthalten:
    a) Name, Geburtsname und Vorname
    b) Geburtsdatum und Geburtsort
    c) Geschlecht
    d) Staatsangehörigkeiten,
    e) Wohnanschrift
    f) die Erklärung, für welchen Verein der Sportler das Startrecht in der betreffenden Sportart besitzt bzw. ausüben will,
    g) die Erklärung des Sportlers ob, oder für welchen Verein er in den letzten drei Jahren vor Antragstellung in der Sportart, für die das Startrecht beantragt wird, gestartet ist.
    h) die Erklärung des Sportlers und sofern erforderlich seines gesetzlichen Vertreters, dass er die WB, die ADO und die RO für sich anerkennt und sich diesen unterwirft,
    i) die Erklärung des Sportlers und sofern erforderlich seines gesetzlichen Vertreters und des Vereins, dass sie mit der -auch elektronischen- Speicherung ihrer personenbezogenen Daten und damit einverstanden sind, dass die Wettkampfdaten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Vereinsname, ID, Wettkampfergebnisse) in Meldelisten (Meldeergebnisse), Wettkampfprotokollen, Spielberichten und Bestenlisten aufgenommen und – auch auf elektronischem Weg z. B. über das Internet – veröffentlicht werden,
    j) die Unterschrift des Sportlers und, sofern erforderlich, seines gesetzlichen Vertreters,
  5. Deutsche Staatsangehörige, die Ihren Erstwohnsitz im Ausland haben, können den Antrag auf Registrierung auch ohne einen Verein stellen.
  6. Wird ein Antrag unvollständig eingereicht, ist dem beantragenden Verein schriftlich Gelegenheit zur Vervollständigung zu gewähren. Ein Antrag gilt bis zur vollständigen Vorlage aller Voraussetzungen als nicht gestellt.

§ 22 Lizenz

  1. Für die Teilnahme eines Sportlers an einer Wettkampfveranstaltung muss eine Lizenz erworben werden. Die Lizenz wird auf Antrag jeweils für ein Kalenderjahr erworben.
  2. Der Erwerb der Lizenz muss vor der ersten Teilnahme des Sportlers an einer Wettkampfveranstaltung des laufenden Kalenderjahres beantragt sein, die zu zahlende Gebühr muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ende dieser Wettkampfveranstaltung auf dem Konto des DSV eingegangen sein. Anderenfalls wird das Ausbleiben der Zahlung entsprechend den Voraussetzungen der fehlenden Teilnahmeberechtigung nach § 20 WB-AT behandelt.
  3. Der Antrag auf Erwerb der Lizenz muss schriftlich von dem Verein, für den der Sportler das Startrecht in der betreffenden Sportart besitzt oder ausüben will,
    a) mit dem Antrag auf Registrierung oder
    b) über das Lizenzportal gestellt werden.
  4. Bei Mehrfachstartrechten eines Sportlers für verschiedene Vereine ist die Lizenz für jede Sportart gesondert zu erwerben.
  5. Sportler, die berechtigter Weise an einer Wettkampfveranstaltung teilnehmen, ohne verpflichtet zu sein, sich im Lizenzregister registrieren zu lassen und die Lizenzgebühr zu zahlen, sind im Wettkampfprotokoll ohne Registriernummer auszuführen. In den Fachteilen der WB können für solche Teilnehmer an Wettkampfveranstaltungen Tageslizenzgebühren in Form von Zuschlägen zum Meldegeld, die vom Ausrichter an die Lizenzstelle abzuführen sind, vorgesehen werden.
  6. § 21 Absatz 5 und 6 WB-AT gelten entsprechend.

Kosten für Registrierung und Lizenz (Stand: 31.01.2023)

Registrierung (einmalig): 10,00€
Jahreslizenz AK8 bis AK11 (jährlich): 15,00€
Jahreslizenz AK12 und älter (jährlich): 25,00€
Startrechtwechsel (einmalig): 35,00€

Die anfallenden Gebühren werden gemäß eines Beschlusses zunächst vom Verein verauslagt und dann von eurem Konto abgebucht. Bitte überweist kein Geld ohne Aufforderung.

Schwimm Club Osnabrück 04 e.V.
Der Vorstand

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