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3G-Regelung

Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns auf den gemeinsamen Trainingsstart mit euch. Damit dieser reibungsfrei ablaufen kann, bitten wir um die Einhaltung der aktuellen Verordnungen und entsprechende Vorbereitungen, um die Wartezeiten beim Einlass zu minimieren.

Grundlagen für den Einlass in die Osnabrücker Bäder: Alle Vereinsschwimmer treffen sich, wie vor den Ferien, in ihren jeweiligen Gruppen vor dem Bad. Denkt daran, pünktlich 20min vor Trainingsbeginn da zu sein. Die Trainingsgruppe geht GESCHLOSSEN in die Schwimmhalle; ein Einzelzutritt für Zuspätkommende ist ausgeschlossen.

Es gilt für alle Osnabrücker Bäder die 3G-Regelung der Niedersächsischen Coronaverordnung, die von den Vereinen kontrolliert werden.
(a) Einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
(b) einen Genesungsnachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV;
(c) Nachweise eines negativen PCR-Tests auf das SARS-Cov2-Virus;
(d) Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Testes auf das SARS-Cov2-Virus gemäß §7 Absatz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Coronaverordnung, der nicht älter als 24 Stunden ist;
Ein Selbsttest vor Ort ist aufgrund der organisatorischen Abläufe nicht möglich.

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sind von der Regelung ausgenommen. Schüler:innen sind ebenfalls von der Regelung
ausgenommen, da hier von einem schulischen Testkonzept ausgegangen wird. Als
Nachweis dient für die Schüler:innen ab 14 Jahren der Schülerausweis. Schüler:innen
(ab 14 Jahren) ohne Schülerausweis müssen sich an die 3G-Regel halten.

Um das Prozedere für den Einlass zu reduzieren haltet bitte euren entsprechenden
Nachweis bereit.

Wir möchten alle bitten, beim Einlass mit Geduld und Nachsicht zu agieren, bis sich wieder
alles eingespielt hat.

Sportliche Grüße
gez. Ramona Stegemann (1. Vorsitzende)
gez. Andreas Klöpperpieper (2. Vorsitzender)
gez. Gisela Koch (Schatzmeisterin)

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